Gravel-Bike StVZO-tauglich machen
Gravel-Bike StVZO-tauglich machen – Fakten und Tipps
in Gravel
Das Schallzeichen – eine Klingel für das Gravel
Gemäß § 64a „Einrichtungen für Schallzeichen“ der StVZO müssen Fahrräder mindestens eine helltönende Glocke aufweisen. Da eine Klingel generell praktisch ist, lohnt es sich, dieses Zubehör auch auf abenteuerlichen Touren abseits des Straßenverkehrs zu montieren. Schließlich lassen sich damit andere Fahrer sowie Fußgänger warnen und Unfälle vermeiden.
Übrigens: Radfahrer, die ohne Klingel auf öffentlichen Straßen erwischt werden, können mit einem Bußgeld von 15 Euro belangt werden. Fehlen darüber hinaus Licht, Reflektoren und zwei voneinander unabhängig wirkende Bremsen, kann es deutlich teurer werden. Bei einer wesentlichen Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit durch ein nicht vorschriftsgemäßes Fahrrad dürfen Ordnungshüter 80 Euro Bußgeld verlangen und einen Punkt ins Fahreignungsregister in Flensburg eintragen. Mehr dazu unter: www.bussgeldkatalog.org/bussgeldrechner/.
Gut zu wissen: Radlaufglocken und elektrische Klingeln sind für Fahrräder nicht zulässig.
Es werde Licht!
Weil Gravel-Bikes in erster Linie für längere Touren durch die Natur und Schotterpisten konzipiert sind, wird der Großteil ohne Beleuchtung verkauft. Für die Teilnahme am Straßenverkehr sind sie damit nicht zulässig – zumindest nicht bei Dämmerung und nachts. Denn seit 2017 muss die Fahrradbeleuchtung tagsüber nicht mehr mitgeführt werden. Da es jedoch schnell passiert, dass der Feierabend einmal später erfolgt beziehungsweise es früher dunkel wird als erwartet, lohnt sich die Anschaffung immer.
Zum Nachrüsten eignen sich Akku- und Batteriebeleuchtungen, aber auch LED-Leuchten mit Energieversorgung durch einen Nabendynamo. Ergänzend dazu ist für die Verkehrssicherheit ein rotes Rücklicht Pflicht. Wichtig ist, dass die Leuchtmittel während der Fahrt nicht verrutschen.
Tipp: Um auch im Gelände von einem soliden Lichtsystem zu profitieren, ist der Kauf einer Lösung mit Fernlicht ratsam. Damit kann die Umgebung gut ausgeleuchtet und der Weg über weitere Strecken wirksam erhellt werden. Besonders praktisch sind Abblend- und Fernlichter zum Bedienen über das Lenkrad.
Ein weiteres Muss: Reflektoren
Neben Front- und Rücklicht braucht das StVZO-konforme Gravel-Bike Reflektoren zur Erhöhung der Sichtbarkeit. Und zwar einen weißen vorne und einen roten hinten. Der zweite rote Reflektor für das Hinterrad ist inzwischen keine Pflicht mehr. Zudem müssen beide Pedalen jeweils mit zwei gelben Reflektoren ausgestattet werden, damit diese nach vorne und hinten erkennbar werden.
Nicht zu vergessen: Auch direkt am Rad sind reflektierende Elemente vorgeschrieben. Zum Nachrüsten bieten sich Speichenreflektoren (2 pro Laufrad) beziehungsweise Speichenclips (an jeder Speiche) an. Werden neue Reifen benötigt, lassen sich alternativ Modelle mit durchgehenden Reflexstreifen verwenden.
Alle Beleuchtungselemente für das Fahrrad brauchen laut Gesetzgeber in Deutschland eine offizielle Zulassung vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). „Sie ist erkennbar an einer Zulassungsnummer mit einer Wellenlinie und dem Großbuchstaben K gefolgt von einer Nummer“, erklärt der TÜV unter www.tuvsud.com/de-de/wissenswert/insicht/fahrradbeleuchtung.
Bremsanlage checken: Vorder- und Hinterradbremse vorhanden?
Laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung weist ein verkehrssicheres Fahrrad zwei Bremsen auf, die unabhängig voneinander funktionieren. Ist ein Gravel-Bike mit nur einer Bremse ausgerüstet, ist eine weitere zu ergänzen. Einige Gravel-Bikes kommen mit Scheibenbremsen auf den Markt. Hierbei wird beim Bremsvorgang ein Kolben an die Bremsscheibe gedrückt. Als Beispiel dient unser Kauftipp zum Benotti Fuoco Gravel (April 2022), das mit einer hydraulischen Shimano GRX-810 (160/160 mm) Scheibenbremse mit ausgezeichneter Wärmeableitung aufwartet. Die Alternative ist die Felgenbremse, welche wie die alten Klotzbremsen direkt am Rad Wirkung zeigt. Nachteil hierbei: Der Verschleiß ist ausgeprägter.