Fahrradversicherung, Hausratsversicherung, Service, Ratgeber
Fahrradversicherung oder Hausratsversicherung: Ratgeber für Studenten

Fahrradversicherung für Studenten: Sinnvoll oder reicht die Hausratversicherung?

Fahrradversicherung oder Hausratsversicherung: Ratgeber für Studenten

Wer als Student mobil sein möchte, der setzt vor allem auf Bus, Bahn und Fahrrad. Vor allem letzteres ist eine beliebte Alternative zum Pkw, denn es kommt ohne Benzin aus und ist somit viel kostengünstiger und umweltfreundlicher und zudem auch noch keinem Zeitplan unterworfen. So kann man flexibel bleiben, auch wenn man abends länger ausgehen möchte. Doch welche Versicherung ergibt am meisten Sinn? Die Fahrradversicherung oder die Hausratsversicherung?
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Doch wenn das Fahrrad beschädigt oder gestohlen wird, dann ist das nicht nur ärgerlich, sondern kann auch an den Geldbeutel gehen. E-Bikes oder aber ein leichtes Carbon-Rennrad können in ihrer Anschaffung nämlich schnell mehrere tausend Euro kosten. Grund genug dafür zu sorgen, dass das Rad gut versichert ist. Doch lohnt sich eine spezielle Fahrradversicherung oder E-Bike-Versicherung oder reicht eine bestehende Hausratversicherung bereits aus?

Hausratversicherung

Was deckt eine Hausratversicherung ab?

Eine Hausratversicherung bietet dem Versicherten finanziellen Schutz, falls der Hausrat durch Schadensursachen wie Brand, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl beschädigt oder zerstört wird. Das Fahrrad ist dabei als Teil des Hausrats – ähnlich wie Kleidung oder Möbel – mitversichert. Das heißt, wenn das Fahrrad z. B durch ein Hausfeuer oder einen Wasserschaden beschädigt oder zerstört wird, kommt die Versicherung für den Schaden auf.

Übrigens müssen E-Bike-Fahrer darauf achten, dass ihr Fahrzeug auch wirklich juristisch als Fahrrad eingestuft wird (Tret-Unterstützung bis maximal 25 km/h). Andernfalls ist eine Hausratversicherung nicht mehr ausreichend und es müsste möglicherweise eine spezielle E-Bike-Versicherung für S-Pedelecs abgeschlossen werden.

Die Hausratversicherung und der Fahrraddiebstahl

Vor allem beim Einbruchdiebstahl kann es aber zu Fragen kommen. Voraussetzung für das Greifen des Versicherungsschutzes ist, dass das Fahrrad aus einem verschlossenen Raum entwendet wurde. Der Dieb muss also nicht nur das Fahrrad gestohlen haben, sondern auch in das Haus, die Wohnung oder den Keller eingebrochen sein. In einem solchen Fall ist das Fahrrad auch versichert, falls der Einbrecher es mutwillig zerstört. Wichtig zu beachten: Einige Versicherer erkennen einen Versicherungsfall nur an, wenn es sichtbare Einbruchsspuren gibt.

Wird das Fahrrad aber gestohlen, während man damit unterwegs ist – z. B. während man beim Einkaufen ist oder ein Restaurant besucht – dann spricht man von einem „einfachen Diebstahl”, bei dem meist kein oder nur ein anteiliger Versicherungsschutz besteht. Einige Versicherer bieten deshalb auch eine sogenannte Fahrradklausel an, die als Teil der Hausratversicherung abgeschlossen werden kann.

Die Fahrradklausel

Mit einer Fahrradklausel ist das Fahrrad auch versichert, wenn es angeschlossen auf der Straße steht. Auch hier können spezielle Versicherungsbedingungen gelten. Einige Versicherer geben z. B. Vorgaben zu konkreten Schlössern während andere festlegen, dass das Fahrrad an einen unbeweglichen Gegenstand angeschlossen werden muss.

Oftmals ist die Entschädigungssumme im Versicherungsfall auch genau festgelegt. Man erhält also nicht zwangsläufig immer den Neuwert des Fahrrads zurückerstattet. Auch hier lohnt es sich, einen genauen Blick in den Versicherungsbrief zu werfen.

Fahrradversicherung, Hausratsversicherung, Service, Ratgeber

Was ergibt für Studenten mehr Sinn: eine spezielle Fahrradversicherung oder die „normale“ Hausratsversicherung?


Fahrradversicherung

Was deckt eine Fahrradversicherung ab?

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, der kann sich mit einer Fahrradversicherung vor einer Vielzahl Gefahren schützen. Hierbei entstehen aber natürlich auch zusätzliche Kosten. Dafür ist das Fahrrad dann nicht nur bei Diebstahl abgesichert, sondern die Versicherung übernimmt in der Regel auch die Kosten für anfallende Reparaturen oder andere Leistungen nach einem Unfall.

Mit einer Fahrradversicherung sind meist auch folgende Szenarien mitversichert: Wasserschäden, Diebstahl vom Fahrrad oder von Fahrradteilen (z. B. Akku des E-Bikes), Vandalismus und technische Schäden (z. B. die Überladung des Akkus).

Auch Selbstverschulden ist in vielen Policen versichert. Wird z. B. der Akku des E-Bikes nicht richtig befestigt, sodass dieses fällt und beschädigt wird, kommt die Fahrradversicherung dafür auf. Auch wer in einen selbstverursachten Unfall verwickelt ist, ist versichert.

Worauf sollte man bei der Fahrradversicherung achten?

Oftmals wird in der Police eine maximale Versicherungssumme angegeben. Bei einer Versicherungssumme von beispielsweise bis zu 6.000 Euro wäre dies der maximale Auszahlungsbetrag – auch wenn der Neuwert des Fahrrads höher ist. Auch wer mehrere Fahrräder versichern möchte, der muss meist für jedes einzelne Fahrrad eine eigene Versicherung abschließen. Das kann schnell teuer werden.

Wie schon bei der Hausratversicherung gilt auch bei der Fahrradversicherung: Es können nur E-Bikes mit einer Tret-Unterstützung bis maximal 25 km/h als Fahrrad versichert werden. Für leistungsstärkere E-Bikes, sogenannte S-Pedelecs, gelten gesonderte Regeln, da sie nicht mehr als Fahrrad, sondern als Kleinkraftrad eingestuft werden.


Hausrat- oder Fahrradversicherung?

Den meisten Menschen reicht eine Hausratversicherung. Eine Fahrradversicherung ist vor allem dann sinnvoll, wenn man ein teures Fahrrad besitzt. E-Bike-Besitzer sollten sich im Voraus darüber informieren, ob ihr Fahrzeug noch als Fahrrad eingestuft wird oder aber eine gesonderte Versicherung abgeschlossen werden muss.

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