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Fahrrad-Leasing: Rennrad als Dienstfahrrad – Informationen und Hintergründe

Rennrad als Dienstfahrrad – das müssen Arbeitnehmer wissen

Fahrrad-Leasing: Rennrad als Dienstfahrrad – Informationen und Hintergründe

Mit dem Rad zur Arbeit zu pendeln, wird immer attraktiver. Welche Optionen gibt es für Arbeitgeber und Arbeitnehmer beim Fahrrad-Leasing?
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Viele Arbeitnehmer pendeln nicht nur mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem eigenen Kfz, sondern zunehmend mit dem Fahrrad. Das steigert nicht nur die Fitness, sondern entlastet die Umwelt und ist laut vielen Studien auch gut für den Kopf, denn beim Radfahren verfliegen negative Gedanken oft schnell. Mittlerweile gibt es sogar Modelle, bei denen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern ein Dienstfahrrad subventionieren. Wie genau das Fahrrad-Leasing funktioniert und was Arbeitgeber beachten müssen, zeigen folgende Tipps und Erfahrungen zum neuen Fortbewegungstrend für viele Pendler.

Mit dem Rennrad zur Arbeit – geht das?

Rennräder sind für ihre Schnelligkeit, das Leichtgewicht und die Aerodynamik bekannt. Auch ihr filigraner Look unterscheidet sie von einem Mountain- oder Citybike. Der Radtrend zeigt, dass auch die Rennräder immer häufiger auf urbanem Terrain zu Hause sind und für Pendler ebenfalls immer beliebter werden. Mittlerweile gibt es sogar Rennräder mit E-Motor, mit deren Unterstützung sich auch längere Strecken ohne größere Anstrengung und vor allem Schweißflecke zurücklegen lassen.

Wer seinen Arbeitsweg per Rad bestreitet, möchte früh im Büro mit Sicherheit nicht völlig verschwitzt, mit zerzausten Haaren und außer Atem ankommen. Deshalb werden die Räder mit elektronischer Unterstützung immer beliebter, denn sie ermöglichen lockeres Fahren bei längeren Distanzen und bei enormen Steigungen. Wer die motorisierte Unterstützung nicht möchte, kann sie einfach abschalten und bei Bedarf als Unterstützung nutzen. Damit können Rennrad-Fans ihre Bewegungsfreude mit dem sportlichen Arbeitsweg ohne Schweißgeruch kombinieren.

Bike-Leasing – eine gute Option?

Soll es für den Arbeitsweg und/oder das private Fahrvergnügen ein neues Rad sein? Ein gutes Rad kostet, wie ein solides Kfz, etwas mehr. Mittlerweile gibt es auf dem Fahrradmarkt Möglichkeiten, um sich die einmaligen hohen Ausgaben zu sparen. So ist es wie beim Auto möglich, ein Fahrrad zu leasen, anstatt es zu kaufen. So kann jeder für wenig Budget sein Traumfahrrad nutzen. Der besondere Clou: Immer mehr Arbeitgeber unterstützen das Leasing der Räder und Stellen sie den Mitarbeitern zur Verfügung.

Der Ablauf ist dabei ganz einfach und ähnlich dem das Kfz-Leasings. Zunächst wählt jeder sein ideales Rennrad aus (beispielsweise ein hochwertiges Rennrad mit E-Motor). Im Anschluss gibt es das individuelle Leasing-Angebot durch den Leasing-Partner an den Arbeitgeber, der die Freigabe zum Vertrag erteilt.

Wurde das Leasing-Angebot akzeptiert, wird das Wunschfahrrad konfiguriert bzw. bereitgestellt und an den Mitarbeiter übergeben. Der Vorteil für Arbeitgeber besteht vor allem in der cleveren Handhabung, denn die Aufwendungen für den einmaligen Kaufpreis entfallen. Stattdessen wird eine monatliche Rate vom Bruttogehalt automatisch angerechnet.

Das gibt es beim Dienstfahrrad zu beachten

Dienstfahrräder bringen viele steuerliche Vorteile, seit Jahresbeginn 2020 sogar noch viel mehr. Die Bundesregierung hat entschieden, dass sie mit 0,25 % versteuert werden müssen, und folgt damit dem steuerlichen Anreiz der E-Autos oder S-Pedelecs. Grund genug, sich mit der Thematik des Dienstfahrrades etwas näher zu befassen, denn dadurch können Fahrrad-Fans mit deutlich weniger Aufwand in die Pedale treten und ihr Rat sogar privat nutzen.

Beim Bruttogehalt macht sich das Dienstfahrrad ebenfalls bemerkbar, denn es wird in Höhe der Leasingrate reduziert. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen dadurch niedrigere Sozialabgaben, sodass dies eine Win-Win-Situation für beide Seiten ist. Kostet das neue Rennrad mit dem Leasingvertrag beispielsweise monatlich 60 €, übernimmt der Arbeitnehmer 50 % und der Arbeitgeber ebenfalls. Das Unternehmen kann die Ausgaben als Betriebskosten geltend machen und 30 € werden vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers abgezogen. Statt also 1.000 € und mehr auf einmal für ein Rennrad zahlen zu müssen, kommen Radsport-Fans mit nur wenigen Euro monatlich in den Genuss eines neuen Fahrrads.

Leasing, Fahrrad-Leasing

Das Dienstfahrrad mit Leasing erfreut sich wachsender Beliebtheit.

Wer ist für Reparaturen und Wartungen zuständig?

Dienstfahrräder bieten für Arbeitnehmer viele Vorzüge, darunter häufig auch die Ersparnis bei Reparaturen und Wartungen. Wer genau dafür verantwortlich ist, wird im individuellen Leasingvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer definiert. Um einen besonderen Anreiz für die Nutzung des Dienstfahrrades zu schaffen, bieten viele Arbeitgeber ein Komplettpaket, das über die Übernahme der Leasingrate hinausgeht.

Sie unterstützen ihre Arbeitnehmer auch bei Reparaturen und Wartungen und übernehmen die Kosten dafür. Zwar müssen die Besitzer des Dienstfahrrades häufig die Termine für die Wartungs- oder Reparaturarbeiten selbst ausmachen, aber das ist im Vergleich von den Kosten vielleicht das kleinere Übel.

Was passiert nach dem Vertragsende?

Was geschieht mit dem Leasingfahrrad, wenn der Vertrag beendet ist? Kfz werden erfahrungsgemäß vom Händler zurückgenommen oder können bei einigen Leasing-Modellen durch den Leasingnehmer erworben werden. Gilt das auch bei Fahrrädern? Auch hier kommt es wieder auf die Vertragsgestaltung an. Kündigt der Arbeitnehmer beispielsweise, so muss er das Fahrrad erfahrungsgemäß zurückgeben und zahlt natürlich auch nicht mehr dafür.

Es gibt auch Modelle, bei denen nach Ende des Leasingvertrages eine Übernahme möglich ist. Möchte der Arbeitnehmer das Fahrrad am Ende des Vertrages weiter nutzen, hat er die Möglichkeit, zum kalkulieren Restwert zu erwerben. Möchte er von diesem Recht nicht Gebrauch machen, kann er sich auch für ein neues Fahrrad entscheiden, sodass ein erneuter Leasingvertrag zustande kommt. Viele Arbeitnehmer nutzen dieses flexible Modell, um regelmäßig neue Fahrräder zu testen und diese nach einigen Jahren wieder problemlos abzustoßen.

Muss das Dienstfahrrad Unternehmenswerbung versehen sein?

Der unternehmenseigene Fuhrpark auf vier Rädern ist meist mit Werbebotschaften versehen. Rollen die Kfz/Lkw durch die Lande, machen sie gleichzeitig Werbung für das eigene Unternehmen. Wie sieht das bei den Dienstfahrrädern aus? Grundsätzlich eignen sich auch Räder ideal als Werbefläche, wenngleich die Möglichkeiten durch den filigranen Rahmen deutlich geringer sind. Dennoch sind beispielsweise kleine Aufkleber, Prägungen auf dem Rahmen oder Schilder als Werbemaßnahmen möglich. Wichtig ist es, dass durch die angebrachten Werbemaßnahmen keine Beeinträchtigungen der Fahreigenschaften erfolgen und das Fahrrad nach wie vor für den Verkehr zugelassen ist.

Arbeitgeber können ihre Dienstfahrräder durchaus mit Werbebotschaften versehen und dies auch im Vertrag festhalten. Mitarbeiter, die dies nicht möchten, sollten zuvor mit dem Arbeitgeber sprechen und eine Einigung finden. Steht jedoch im Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass Werbeaufschriften auf dem Rad Bestandteil des Vertrages sind, können die Arbeitnehmer sich nicht sträuben.

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